Wie viel Steuer zahle ich auf meine Rente?
Jahresrente, Rentenbeginn und weitere Einkünfte eingeben – der Rechner schätzt den steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente, Ihr zu versteuerndes Einkommen und die Einkommensteuer für 2026. Dazu sehen Sie, ob eine Steuererklärung voraussichtlich Pflicht ist.
- Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG)
- Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag 2026 (§ 32a EStG)
- Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser – nichts wird an uns gesendet
Ihre Angaben für 2026
Ihr Ergebnis für 2026 (Schätzung)
Voraussichtliche Steuer im Jahr:
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Ihr persönlicher Rentensteuer-Check als PDF
- Ihre Rechnung Schritt für Schritt erklärt – Rentenfreibetrag, Pauschbeträge, Grundfreibetrag, Tarif
- Checkliste der Unterlagen für die Steuererklärung bzw. ELSTER
- Allgemeine Ersteinschätzung, ob ein Antrag auf Grundsicherung im Alter geprüft werden sollte – mit zuständigen Stellen und Unterlagen
Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall, keine Abgabe der Steuererklärung. Der Bericht wird in Ihrem Browser aus Ihren Angaben erstellt; Ihre Einkommensdaten werden nicht an uns übertragen.
Schon bezahlt?
Öffnen Sie Ihren Bericht hier – auch später oder nachdem Sie dieses Fenster geschlossen haben, ohne erneut zu bezahlen. Der Bericht wird aus den Angaben im Rechner oben erstellt; dort können Sie ihn als PDF speichern oder ausdrucken.
Werte aus dem Gesetz
Tarif und Grundfreibetrag nach § 32a EStG, Besteuerungsanteil nach § 22 EStG, Stand 2026.
Ihre Daten bleiben bei Ihnen
Rechnet im Browser. Keine Cookies, kein Tracking.
Nachvollziehbar
Jeder Rechenschritt wird angezeigt – vom Jahresbetrag bis zur Steuer.
So rechnet der Rechner
- Steuerpflichtiger Anteil: Je nach Jahr des Rentenbeginns ist ein fester Prozentsatz der gesetzlichen Rente steuerpflichtig – zum Beispiel 76 % bei Rentenbeginn 2018 und 84 % bei Rentenbeginn 2026. Der Rest ist der Rentenfreibetrag. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben.
- Pauschbeträge: Für Renten werden 102 € Werbungskosten abgezogen, für Sonderausgaben 36 € (Ehepaare 72 €), außerdem Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Grundfreibetrag: Bis 12 348 € zu versteuerndes Einkommen (Ehepaare 24 696 €) fällt 2026 keine Einkommensteuer an.
- Tarif: Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet, bei Ehepaaren das Splitting-Verfahren.
Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag, Solidaritätszuschlag, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Steuerermäßigungen. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Häufige Fragen
Eine Pflicht besteht in der Regel, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte – dazu zählt der steuerpflichtige Teil der Rente – über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12 348 €, bei Ehepaaren 24 696 €). Der Rechner zeigt Ihnen, ob das voraussichtlich zutrifft. Im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt.
Der Rentenfreibetrag bleibt nach dem Jahr des Rentenbeginns in Euro gleich. Regelmäßige Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Tragen Sie Ihren Freibetrag aus einem früheren Steuerbescheid ein, rechnet der Rechner genauer.
Eine Sozialleistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reichen. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde; die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos. Ob Sie Anspruch haben, prüft allein das Sozialamt.
Ihre Rechnung mit allen Zwischenschritten und Erklärungen, eine Checkliste der Unterlagen für die Steuererklärung und eine allgemeine Ersteinschätzung zur Grundsicherung im Alter. Der Bericht ersetzt keine Beratung und gibt keine Steuererklärung ab.
Nicht bei uns. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Wenn Sie den Bericht kaufen, legt Ihr Browser Ihre Angaben lokal auf Ihrem Gerät ab, damit der Bericht daraus erstellt werden kann. Sie können sie im Bericht mit einem Klick löschen.